Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Klare Bedingungen für eine persönliche Zusammenarbeit.
Stand: 17. Oktober 2026
Einzelunternehmen · Inhaber Guido Nigg
Hallenstrasse 17 · 4104 Oberwil · Schweiz
talent@focussearch.ch
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Festvermittlung durch Guido Nigg, Inhaber des Einzelunternehmens focussearch, Hallenstrasse 17, 4104 Oberwil, Schweiz (nachfolgend «focussearch»). Sie werden dem Kunden vor Beginn der Zusammenarbeit übermittelt und von ihm akzeptiert.
Abweichende Honorare und kundenspezifische Bedingungen gelten, wenn sie ausdrücklich in Textform, beispielsweise per E-Mail, vereinbart wurden. Solche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Leistungen und Honorar
focussearch sucht und vermittelt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Das Erfolgshonorar wird geschuldet, wenn aufgrund der Vorstellung oder Vermittlung ein Arbeitsvertrag mit dem Kunden zustande kommt.
| Vereinbartes Bruttojahressalär | Honorar |
|---|---|
| Bis CHF 80’000 | 16% |
| Über CHF 80’000 bis CHF 100’000 | 18% |
| Über CHF 100’000 bis CHF 120’000 | 20% |
| Über CHF 120’000 | 22% |
Der jeweilige Satz gilt für das gesamte Bruttojahressalär einschliesslich 13. Monatslohn und vertraglich vereinbarter variabler Zielvergütung. Bei Teilzeit gilt das tatsächliche Jahressalär. Hinzu kommt die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Leistungen und Auslagen werden nur nach vorgängiger Vereinbarung verrechnet.
3. Rechnung und Zahlung
Die Rechnung wird nach Abschluss des Arbeitsvertrags ausgestellt und ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Der Kunde informiert focussearch über den Vertragsabschluss, das vereinbarte Salär und den Stellenantritt.
4. Kandidatenvorstellung
Der Honoraranspruch gilt auch bei einer Einstellung innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung, sofern diese auf die Tätigkeit von focussearch zurückzuführen ist. Dies gilt ebenfalls bei einer Anstellung in einer anderen Funktion.
Bereits laufende Bewerbungen derselben Person teilt der Kunde focussearch unverzüglich mit.
5. Garantie
Tritt die vermittelte Person die Stelle nicht an, entfällt das Erfolgshonorar. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet.
Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate nach Stellenantritt, erhält der Kunde folgende Gutschrift auf das bezahlte Honorar:
- Erster Monat: 60%
- Zweiter Monat: 40%
- Dritter Monat: 20%
Voraussetzungen sind die fristgerechte Zahlung und eine Mitteilung innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnis der Beendigung. Die Gutschrift wird mit künftigen Vermittlungshonoraren verrechnet. Die Garantie entfällt bei Stellenabbau oder wesentlichen Änderungen der vereinbarten Tätigkeit durch den Kunden.
6. Vertraulichkeit und Verantwortung
Beide Parteien behandeln Bewerbungsunterlagen vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für den vereinbarten Rekrutierungszweck. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit entsprechender Berechtigung. Referenzauskünfte setzen die Einwilligung der betroffenen Person voraus.
focussearch führt die Suche und Vorauswahl sorgfältig durch. Die endgültige Prüfung und Anstellungsentscheidung liegen beim Kunden. Eine bestimmte Arbeitsleistung der vermittelten Person wird nicht garantiert. Die gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
7. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von focussearch, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.